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GEZ-Kritiker haben recht: Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Von allen Vorwürfen gegen ARD und ZDF ist dieser der kritischste. Nicht, weil er besonders laut vorgetragen wird. Sondern weil er tatsächlich auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruht. „Nicht staatsfern“, schreibt ein Leser unter einem GEZ-Artikel. So knapp der Satz ist, so präzise ist er. Denn genau das stellten die Karlsruher Richter fest.

Bundesverfassungsgericht greift ein

Im sogenannten ZDF-Urteil beanstandete das Bundesverfassungsgericht die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien. Rund 44 Prozent der Mitglieder des Fernsehrats galten damals als staatsnah. Das war den Richtern zu viel.

Sie verlangten eine klare Obergrenze von einem Drittel. Gleichzeitig untersagten sie, dass Politiker die übrigen Sitze maßgeblich besetzen. Die Begründung liest sich heute fast wie eine Antwort auf viele Kommentarspalten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse staatsfern organisiert sein. Er dürfe gerade kein Staatsfunk werden. Einer der Verfassungsrichter ging in seinem Sondervotum sogar noch weiter und bezeichnete die Gremien als ein „Spielfeld von Medienpolitikern“. Das sind ungewöhnlich deutliche Worte für ein Gericht, das normalerweise lieber in juristischen Nebensätzen spricht.

Wo die GEZ-Kritik falsch abbiegt

Genau deshalb stehen Kritiker einer zu großen Staatsnähe keineswegs automatisch in der Aluhut-Ecke. Sie berufen sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Ironischerweise übersehen viele dabei genau den Teil, der nicht in ihr Weltbild passt.

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Karlsruhe hat das System nicht verworfen. Karlsruhe hat es korrigiert. Nicht durch die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern durch strengere Regeln. Und das ist ein erheblicher Unterschied.

Ein weiterer Vorwurf hält einer genaueren Prüfung ebenfalls nur teilweise stand. Unter fast jedem Artikel ist zu lesen, in den Rundfunkgremien säßen „seit zwanzig Jahren nur Linke“. Ein Blick auf die Besetzungslisten erzählt eine deutlich langweiligere Geschichte.

Dort finden sich über viele Jahre Vertreter der Union ebenso wie Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und weitere gesellschaftliche Gruppen. Das eigentliche Problem heißt deshalb nicht „links“. Es heißt politische Nähe.

Und die kann unterschiedliche Parteifarben tragen. Menschen lieben einfache Erklärungen. Die Realität besteht leider meistens aus Sitzverteilungen.

Warum der RBB alles verändert hat

Dass trotzdem so viele Menschen misstrauisch geworden sind, erklärt weniger ein Nachrichtenbeitrag als ein anderer Name: RBB. Luxus-Dienstwagen. Abendessen auf Kosten des Senders. Fragwürdige Beraterverträge. Und eine Kontrolle, die jahrelang versagte.

Ende 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die frühere Intendantin Patricia Schlesinger und drei weitere ehemalige Führungskräfte. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Skandal hatte allerdings noch eine zweite Wirkung.

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Er beschädigte nicht nur den RBB. Er beschädigte das Vertrauen in den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist menschlich nachvollziehbar. Nur folgt daraus nicht automatisch, dass deshalb auch die Berichterstattung manipuliert wurde. Ein Geldskandal ist keine Nachrichtenfälschung. Er bleibt ein Geldskandal.

Urteil: GEZ-Kritiker haben recht

Bleibt also vom Vorwurf der Staatsnähe etwas übrig? Ja. Mehr noch: Er ist der bislang stärkste Kritikpunkt am öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er höchstrichterlich bestätigt wurde. Die Konsequenz lautet allerdings nicht Abschaffung, sondern Reform.

Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht delegitimiert. Es hat ihm strengere Regeln verordnet. Und genau darin liegt ein Unterschied, der in vielen Debatten aber nur selten vorkommt.

➡️ Das war einer von fünf Vorwürfen. Im großen Faktencheck haben wir über 550 GEZ-Kommentare sortiert – Einseitigkeit, Staatsnähe, Knast-Mythos und Propaganda inklusive: ARD und ZDF unter Beschuss: Wo die GEZ-Kritiker recht haben. Und wo nicht.

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